Die Veräußerung einer Immobilie aus betreutem Vermögen ist genehmigungspflichtig, und das Gericht will den Wert belegt sehen. Ohne Gutachten fehlt der Genehmigung die Grundlage.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Hessen werden die Bodenrichtwerte über BORIS Hessen veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, nicht das Gebäude darauf und nicht den Zustand Ihres Objekts. In ein Gutachten geht er als eine Größe unter mehreren ein.
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