07154 8172421
Branchen
Ratgeber
Projekte
Kontakt
Bewertung anfragenTermin buchen
Erben und Erbengemeinschaften · Waibstadt

Haus bewerten lassen in Waibstadt — für Erben und Erbengemeinschaften

Eine Erbengemeinschaft muss sich auf einen Wert einigen, und das Finanzamt setzt ohne Nachweis den typisierten Bedarfswert an. Beides löst dieselbe neutrale Bewertung — die eine gegenüber den Miterben, die andere nach § 198 BewG gegenüber dem Finanzamt.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 74915 Waibstadt

Was erben und erbengemeinschaften in Waibstadt konkret brauchen

Bodenrichtwert für Waibstadt — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte über BORIS-BW veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, nicht das Gebäude darauf und nicht den Zustand Ihres Objekts. In ein Gutachten geht er als eine Größe unter mehreren ein.

BORIS-BW öffnen

Häufige Fragen

Was kostet ein Verkehrswertgutachten in Waibstadt?
Das Honorar richtet sich nach dem Aufwand und in Anlehnung an die HOAI nach dem ermittelten Wert. Für ein Kurzgutachten ist es deutlich geringer als für ein Vollgutachten nach ImmoWertV. Sie erhalten vorab ein Festpreisangebot.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Waibstadt?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg werden die Werte über BORIS-BW veröffentlicht. Der Bodenrichtwert ist eine Rechengröße, kein Verkehrswert: er beziffert den Boden, nicht das Gebäude darauf.
Ist das Gutachten vor dem Finanzamt und vor Gericht verwendbar?
Ja. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellen wir Gutachten, die als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG und in gerichtlichen Verfahren eingereicht werden können.

Leistungen in Waibstadt

Weitere Zielgruppen

WhatsApp Chat starten
07154 8172421Anfragen