Im Zugewinnausgleich zählt der Wert zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags, nicht der heutige. Wer stattdessen eine Maklereinschätzung vorlegt, streitet am Ende über die Grundlage statt über die Sache.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte über BORIS-BW veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, nicht das Gebäude darauf und nicht den Zustand Ihres Objekts. In ein Gutachten geht er als eine Größe unter mehreren ein.
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