Schon die Eintragung als Verdachtsfläche im Altlastenkataster wirkt preisbildend, unabhängig davon, ob je etwas gefunden wurde — sie erschwert Finanzierung und verlängert jede Due Diligence. Frühere gewerbliche Nutzung, Tankanlagen oder Auffüllungen sind die typischen Auslöser.
Bewusst ohne Prozentangaben: die Höhe folgt aus dem konkreten Objekt und dem örtlichen Markt in Bergen, nicht aus einer Tabelle.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz werden die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Er beziffert den Boden nach § 196 BauGB, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.
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