Nicht die Lage allein. Ein Erbbaurecht mit kurzer Restlaufzeit, eine Baulast, die niemand im Grundbuch findet, ein Nießbrauch in Abteilung II — jedes dieser Merkmale verschiebt den Wert über einen nachvollziehbaren Mechanismus.
Das Baujahr setzt den Ausgangspunkt, nicht das Ergebnis.
Die Zahl, an der die AfA hängt.
Sanierung verlängert die Restnutzungsdauer — nachweisbar.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis — das ist nicht dasselbe.
Was nicht gemacht wurde, ist ein Abzug — kein Gefühl.
Auflage und Steuervorteil zugleich.
Gebäude ohne Grund — und mit Restlaufzeit.
Ein Recht in Abteilung II mindert den Wert messbar.
Derselbe Grundriss, zwei verschiedene Werte.
Was gehört wirklich dazu.
Die Rücklage ist Vermögen — der Beschluss ist Risiko.
Steht nicht im Grundbuch — und bindet trotzdem.
Abteilung II ist kein Nebenschauplatz.
Messbar, kartiert, und im Preis sichtbar.
Ein Verdacht genügt, um den Markt zu bremsen.
Die Zone entscheidet über die Versicherbarkeit.
Ein Nachfragefaktor, der demografisch wächst.