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Baujahr und Alterswertminderung · Schnaittach

Baujahr und Alterswertminderung in Schnaittach — was das für den Wert bedeutet

Die Alterswertminderung wird linear über die Gesamtnutzungsdauer gerechnet, für Wohngebäude regelmäßig 80 Jahre nach Anlage 1 ImmoWertV. Entscheidend ist aber nicht das Baujahr, sondern die verbleibende Restnutzungsdauer — ein saniertes Objekt von 1960 kann jünger rechnen als ein ungepflegtes von 1995.

§ 38 ImmoWertV 2021 i. V. m. Anlage 1

Wie es auf den Wert wirkt

Bewusst ohne Prozentangaben: die Höhe folgt aus dem konkreten Objekt und dem örtlichen Markt in Schnaittach, nicht aus einer Tabelle.

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Schnaittach

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern werden die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern veröffentlicht. Er beziffert den Boden nach § 196 BauGB, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.

Gutachterausschüsse Bayern öffnen

Häufige Fragen

Mindert baujahr und alterswertminderung den Wert in Schnaittach immer?
Nein. Ein Merkmal wirkt über einen nachvollziehbaren Mechanismus, nicht über einen pauschalen Prozentsatz. Ob und wie stark es sich auswirkt, hängt vom konkreten Objekt und vom örtlichen Markt ab — deshalb wird es im Gutachten hergeleitet und nicht geschätzt.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Schnaittach?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern laufen die Werte über Gutachterausschüsse Bayern. Der Bodenrichtwert beziffert den Boden, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.
Reicht dafür eine Online-Bewertung?
Für eine erste Orientierung ja. Sobald ein Merkmal wie dieses im Spiel ist, braucht es die Unterlagen und den Ortstermin — ein Online-Rechner kennt weder Grundbuch noch Baulastenverzeichnis.

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