Ein eingetragenes Baudenkmal bindet jede bauliche Veränderung an die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde, eröffnet aber erhöhte Absetzungen für Herstellungskosten. Beide Seiten gehören in die Bewertung — die Beschränkung mindert, die Abschreibungsmöglichkeit erhöht die Zahlungsbereitschaft bestimmter Käufergruppen.
Bewusst ohne Prozentangaben: die Höhe folgt aus dem konkreten Objekt und dem örtlichen Markt in Golzow, Zechin u.a., nicht aus einer Tabelle.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Brandenburg werden die Bodenrichtwerte über BORIS-D veröffentlicht — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, die Werte laufen über das bundesweite BORIS-D. Er beziffert den Boden nach § 196 BauGB, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.
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