In festgesetzten Überschwemmungsgebieten nach § 76 WHG ist Bauen nur ausnahmsweise zulässig. Praktisch wichtiger ist die Versicherbarkeit: In den oberen Gefährdungsklassen wird Elementarschadenschutz teuer oder gar nicht angeboten, und das ist ein dauerhafter, bezifferbarer Nachteil.
Bewusst ohne Prozentangaben: die Höhe folgt aus dem konkreten Objekt und dem örtlichen Markt in Upgant-Schott, Osteel u.a., nicht aus einer Tabelle.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Niedersachsen werden die Bodenrichtwerte über BORIS Niedersachsen veröffentlicht. Er beziffert den Boden nach § 196 BauGB, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.
BORIS Niedersachsen öffnen