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Hochwasser und Starkregen · Bönen

Hochwasser und Starkregen in Bönen — was das für den Wert bedeutet

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten nach § 76 WHG ist Bauen nur ausnahmsweise zulässig. Praktisch wichtiger ist die Versicherbarkeit: In den oberen Gefährdungsklassen wird Elementarschadenschutz teuer oder gar nicht angeboten, und das ist ein dauerhafter, bezifferbarer Nachteil.

§ 76 WHG (Überschwemmungsgebiete) · ZÜRS-Zonierung

Wie es auf den Wert wirkt

Bewusst ohne Prozentangaben: die Höhe folgt aus dem konkreten Objekt und dem örtlichen Markt in Bönen, nicht aus einer Tabelle.

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Bönen

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Nordrhein-Westfalen werden die Bodenrichtwerte über BORIS-NRW veröffentlicht. Er beziffert den Boden nach § 196 BauGB, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.

BORIS-NRW öffnen

Häufige Fragen

Mindert hochwasser und starkregen den Wert in Bönen immer?
Nein. Ein Merkmal wirkt über einen nachvollziehbaren Mechanismus, nicht über einen pauschalen Prozentsatz. Ob und wie stark es sich auswirkt, hängt vom konkreten Objekt und vom örtlichen Markt ab — deshalb wird es im Gutachten hergeleitet und nicht geschätzt.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Bönen?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Nordrhein-Westfalen laufen die Werte über BORIS-NRW. Der Bodenrichtwert beziffert den Boden, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.
Reicht dafür eine Online-Bewertung?
Für eine erste Orientierung ja. Sobald ein Merkmal wie dieses im Spiel ist, braucht es die Unterlagen und den Ortstermin — ein Online-Rechner kennt weder Grundbuch noch Baulastenverzeichnis.

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