Die Teilungserklärung bestimmt, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist, und legt den Miteigentumsanteil fest. Ob Stellplatz, Kellerraum oder Dachterrasse wirklich zur Einheit gehören oder nur als Sondernutzungsrecht zugewiesen sind, entscheidet über einen erheblichen Teil des Werts — und steht regelmäßig nicht im Exposé.
Bewusst ohne Prozentangaben: die Höhe folgt aus dem konkreten Objekt und dem örtlichen Markt in Torgau, nicht aus einer Tabelle.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Sachsen werden die Bodenrichtwerte über BORIS-D veröffentlicht — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, die Werte laufen über das bundesweite BORIS-D. Er beziffert den Boden nach § 196 BauGB, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.
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