Die Teilungserklärung bestimmt, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist, und legt den Miteigentumsanteil fest. Ob Stellplatz, Kellerraum oder Dachterrasse wirklich zur Einheit gehören oder nur als Sondernutzungsrecht zugewiesen sind, entscheidet über einen erheblichen Teil des Werts — und steht regelmäßig nicht im Exposé.
Bewusst ohne Prozentangaben: die Höhe folgt aus dem konkreten Objekt und dem örtlichen Markt in Niederkirchen bei Deidesheim, nicht aus einer Tabelle.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz werden die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Er beziffert den Boden nach § 196 BauGB, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.
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