Die angesammelte Erhaltungsrücklage gehört wirtschaftlich zur Einheit und ist beim Kauf gesondert zu betrachten. Weit wichtiger ist die Beschlusslage: eine bereits beschlossene Sanierung begründet eine Zahlungspflicht, die den Wert unmittelbar mindert, auch wenn noch keine Rechnung vorliegt.
Bewusst ohne Prozentangaben: die Höhe folgt aus dem konkreten Objekt und dem örtlichen Markt in Stadtilm, nicht aus einer Tabelle.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Thüringen werden die Bodenrichtwerte über Geoportal Thüringen veröffentlicht. Er beziffert den Boden nach § 196 BauGB, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.
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