Ein eingetragener Nießbrauch oder ein dingliches Wohnrecht entzieht dem Eigentümer die Nutzung, oft lebenslang. Der Kapitalwert der Belastung wird mit dem Jahreswert und der statistischen Lebenserwartung des Berechtigten kapitalisiert und vom Verkehrswert abgezogen — das ist Rechnung, nicht Verhandlung.
Bewusst ohne Prozentangaben: die Höhe folgt aus dem konkreten Objekt und dem örtlichen Markt in Althengstett, nicht aus einer Tabelle.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte über BORIS-BW veröffentlicht. Er beziffert den Boden nach § 196 BauGB, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.
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