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Restnutzungsdauer · Schwentinetal

Restnutzungsdauer in Schwentinetal — was das für den Wert bedeutet

Die Restnutzungsdauer ist die Zeit, in der das Gebäude bei ordnungsgemäßer Unterhaltung noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Weicht sie nach unten von der typisierten Annahme ab, lässt sich nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG eine kürzere Abschreibungsdauer ansetzen — die Finanzverwaltung verlangt dafür ein Gutachten, keine Schätzung.

§ 4 Abs. 3 ImmoWertV 2021 · § 7 Abs. 4 S. 2 EStG

Wie es auf den Wert wirkt

Bewusst ohne Prozentangaben: die Höhe folgt aus dem konkreten Objekt und dem örtlichen Markt in Schwentinetal, nicht aus einer Tabelle.

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Schwentinetal

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Schleswig-Holstein werden die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein veröffentlicht. Er beziffert den Boden nach § 196 BauGB, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.

Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein öffnen

Häufige Fragen

Mindert restnutzungsdauer den Wert in Schwentinetal immer?
Nein. Ein Merkmal wirkt über einen nachvollziehbaren Mechanismus, nicht über einen pauschalen Prozentsatz. Ob und wie stark es sich auswirkt, hängt vom konkreten Objekt und vom örtlichen Markt ab — deshalb wird es im Gutachten hergeleitet und nicht geschätzt.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Schwentinetal?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Schleswig-Holstein laufen die Werte über Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein. Der Bodenrichtwert beziffert den Boden, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.
Reicht dafür eine Online-Bewertung?
Für eine erste Orientierung ja. Sobald ein Merkmal wie dieses im Spiel ist, braucht es die Unterlagen und den Ortstermin — ein Online-Rechner kennt weder Grundbuch noch Baulastenverzeichnis.

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