Bezugsfreier Wohnraum spricht Selbstnutzer an und wird im Vergleichswertverfahren gemessen; vermieteter Wohnraum spricht Anleger an und wird über den Ertrag bewertet. Liegt die Bestandsmiete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, ist die Differenz kein Schönheitsfehler, sondern eine kapitalisierte Wertminderung.
Bewusst ohne Prozentangaben: die Höhe folgt aus dem konkreten Objekt und dem örtlichen Markt in Diemelstadt, nicht aus einer Tabelle.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Hessen werden die Bodenrichtwerte über BORIS Hessen veröffentlicht. Er beziffert den Boden nach § 196 BauGB, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.
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