Bezugsfreier Wohnraum spricht Selbstnutzer an und wird im Vergleichswertverfahren gemessen; vermieteter Wohnraum spricht Anleger an und wird über den Ertrag bewertet. Liegt die Bestandsmiete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, ist die Differenz kein Schönheitsfehler, sondern eine kapitalisierte Wertminderung.