Bezugsfreier Wohnraum spricht Selbstnutzer an und wird im Vergleichswertverfahren gemessen; vermieteter Wohnraum spricht Anleger an und wird über den Ertrag bewertet. Liegt die Bestandsmiete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, ist die Differenz kein Schönheitsfehler, sondern eine kapitalisierte Wertminderung.
Bewusst ohne Prozentangaben: die Höhe folgt aus dem konkreten Objekt und dem örtlichen Markt in Argenthal, nicht aus einer Tabelle.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz werden die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Er beziffert den Boden nach § 196 BauGB, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.
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