Anlage 2 der ImmoWertV bewertet neun Modernisierungselemente mit Punkten, von der Dacherneuerung über Fenster und Leitungen bis zur Grundrissanpassung. Aus der Summe folgt eine modifizierte Restnutzungsdauer. Das ist der methodisch saubere Weg, eine Sanierung im Wert abzubilden, statt sie zu behaupten.