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Baulast

Baulastenverzeichnisse der Landesbauordnungen

Eine Baulast verpflichtet öffentlich-rechtlich gegenüber der Bauaufsicht, etwa zur Freihaltung einer Fläche oder zur Duldung einer Zuwegung. Sie steht im Baulastenverzeichnis, nicht im Grundbuch — wer nur das Grundbuch einsieht, übersieht sie. Bayern und Brandenburg führen kein Baulastenverzeichnis; dort wirken vergleichbare Bindungen über Dienstbarkeiten.

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Baujahr und AlterswertminderungRestnutzungsdauerModernisierungsgradEnergetischer Zustand und EnergieausweisSanierungsstau und aufgeschobene InstandhaltungDenkmalschutzErbbaurechtNießbrauch und WohnrechtVermietet oder bezugsfreiTeilungserklärung und SondereigentumInstandhaltungsrücklage und BeschlusslageGrunddienstbarkeit und WegerechtLärmbelastungAltlasten und VerdachtsflächenHochwasser und StarkregenBarrierefreiheit
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